Donnerstag, 17. Juni 2010

Schweigegelübde

Als kürzlich im Saal eines lokalen Geldinstituts eine Einsatzorganisation Duzende neuer Mitarbeitende "angelobte" versprachen diese nicht nur, die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen sondern auch über ALLES was ihnen im Dienst bekannt wird eisern zu Schweigen.



Erklärt wird dieses Schweigegelübde meist mit den Patientenwohl. Klar, niemand möchte Ortsgespräch werden weil beispielsweise der Brandbeschleuniger den Grillvorgang mehr als nötig anheizte. Selbst wenn das Großaufgebot an Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen die Nachbarschaft in Aufruhr versetzt werden die Helfer eisern darüber schweigen was sie gesehen und gehört haben.

Werden sie? Wäre es nicht klüger gezielt Informationen weiterzugeben, ohne die berechtigten Interessen des Zündlers zu verletzen?

So gibt es also Personen welche entscheiden was öffentlich kommuniziert werden darf und diese Informationen in mehr oder minder geeigneter Weise verbreiten.

Bemerkenswert ist vor allem die Definition worüber zu Schweigen ist. Nämlich über ALLES was in Ausübung des Dienstes bekannt wird. Genau genommen dürften Mitarbeitende Organisationsfremden nicht einmal Auskunft über die Zusammensetzung des Frühstücks geben, sofern sie es im Dienst eingenommen haben. Eine Pervertierung der Schweigepflicht? Keineswegs. Der Knebelerlass ist ein hervorragendes Instrument. Erliegt jemand der Versuchung interne Vorgänge zu kritisieren und diese Kritik einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, liegt ein Bruch der Schweigepflicht vor. Damit ist der Weg frei für ein Disziplinarverfahren. Schon die Drohung mit einem solchen genügt meist um Querulanten zum Schweigen zu bringen.
Diskretion wird aber auch in anderen Konzernen groß geschrieben: