Der Verein vertritt die Auffassung, dass in seltenen Ausnahmefällen, in denen ein alarmierter Notarzt nicht in vertretbarer Zeit den Patienten erreichen kann, eine Analgetika-Gabe durch Rettungsassistenten sinnvoll erscheint.
Voraussetzung hierfür sei eine strukturierte Qualifikation der Rettungsassistenten, die jährlich zertifiziert werden müsse. Außerdem fordert der Verein eine klare Festlegung der möglichen Indikationen, die Überwachung solcher Anwendungen innerhalb des Qualitätsmanagements sowie klare Haftungsregelungen für den Anwender und den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) hat diese Einlassung ausdrücklich begrüßt. Die weiterhin geforderten disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Durchgriffsmöglichkeiten auf das Rettungsfachpersonal durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst sei in vielen Rettungsdienstbereichen hingegen nicht gegeben, so der DBRD. Hier müssten andere Umsetzungsmöglichkeiten gefunden werden.
Quelle: Rettungsdienst.de