Freitag, 23. Juli 2010

Affenhitze und Uniformvorschrift

Ein Minirock mit einem bauchfreien Leiberl? Die Verkäuferin im flippigen Teenie-Shop wird wegen ihres sommerlichen Stylings eher keinen Ärger mit dem Chef kriegen. An der Supermarktkassa wird solch legeres Outfit wohl weniger gern gesehen werden. Und insbesondere in Banken, Versicherungen und Kanzleien ist auch an Hundstagen förmlichere Kleidung gefragt.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen betrieblichen Bekleidungsregeln und Vorschriften bzw Maßnahmen aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes. Die Kleidung ist - auch nach der Rechtssprechung - dem Arbeitsplatz, der Art des Betriebes anzupassen. Bestehende Bekleidungsvorschriften sind daher grundsätzlich auch bei Hitze einzuhalten. Auch eine sonst übliche Dienstuniform ist bei Hitze zu tragen.


Legeres Outfit in Absprache mit dem Boss

Sie wollen Sakko und Krawatte abstreifen? Selbst dort wo es Bekleidungsvorschriften gibt, können diese in Absprache mit dem Chef gelockert werden. Dafür wird bei großer Hitze auch jeder Kunde Verständnis haben.

Schutzkleidung bei gefahrengeneigter Tätigkeit

Gibt es Vorschriften, dass Schutzkleidung zu tragen ist, muss selbstverständlich trotz hochsommerlicher Temperaturen der Helm auf der Baustelle aufgesetzt werden und die schweren Arbeitsschuhe bzw. die Schutzmaske getragen werden.

Richtige Kleidung fürs Arbeiten im Freien

Gerade beim Arbeiten im Freien ist es wichtig auf die richtige Bekleidung zu achten. Tragen Sie luftdurchlässige UV-sichere Kleidung. Schlüpfen Sie in weites Gewand in hellen Farben und gerade bei körperlicher Anstrengung sollte Ihre ganze Kleidung aus Schweiß aufsaugendem Material bestehen. Und vergessen Sie nicht auf eine Kopfbedeckung, die eine gute Durchlüftung gewährleistet!

Ihr Chef muss bei der Arbeit im Freien dafür sorgen, dass Sonnenschutzbrillen und ein geeignetes Sonnenschutzmittel vorhanden sind und er muss für Schutzhandschuhe für das Angreifen erhitzter Oberflächen sorgen.

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Arbeiterkammer