Freitag, 1. Oktober 2010

Gandentoderlass - Gedenken an NS Verbrechen in Hartheim

Der 1. Oktober, steht symbolisch für den Tag der Unterzeichnung des sogenannten Gnadentoderlasses, der die Grundlage für die Organisation des NS-Euthanasieprogramms gebildet hat. Er ist datiert auf den 1. September 1939, tatsächlich wurde das Dokument aber erst einige Wochen später von Adolf Hitler unterzeichnet.

In Hartheim wurden nahezu 30.000 körperlich und geistig beeinträchtigte sowie psychisch kranke Menschen ermordet. Sie waren teils Bewohner der Landesheil- und Pflegeanstalten, teils arbeitsunfähige Häftlinge aus den Konzentrationslagern Mauthausen, Gusen und Dachau sowie Zwangsarbeiter.
Ort der Erinnerung

1995 wurde der Verein Schloss Hartheim mit dem Ziel gegründet, einen angemessenen Ort der Erinnerung, des Gedenkens und der gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu schaffen.

2003 schließlich wurde mit einer Gedenkstätte und der Ausstellung „Wert des Lebens“ der Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim aus Mitteln des Landes und Bundes errichtet. Er dient der Reflexion über Voraussetzungen und Folgewirkungen der NS-Euthanasie und Eugenik und dokumentiert die Geschehnisse im Nationalsozialismus. Zudem werden in Hartheim die Denkmuster und Ideen dargestellt, die in immer wieder neuen Ausformungen entstehen und wirksam werden können. Der Gedenkort thematisiert darüber hinaus den heutigen Umgang der Gesellschaft mit beeinträchtigten Menschen