Montag, 13. September 2010

Rechtslage

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Die Rechtslage ist klar und unscharf zugleich. Telefonwerbung ist verboten, es sei denn, der Kunde hat dazu seine Einwilligung gegeben.

Umstritten sind Grenzfälle. Dazu zählt etwa die Werbung für Anschlussverträge, etwa bei Telefongesellschaften. "Das halten wir auch für unzulässig", erläutert Egbert Groote, Experte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Verbraucher können sich nur schwer gegen unerwünschte Anrufer wehren. Am besten ist es, den Hörer in die Gabel fallen zu lassen. Denn so deutlich die Rechtslage ist, so schwer fällt der Nachweis von Verstößen.
Tipps Wenn das Gespräch überhaupt angenommen wird, sollten zunächst strikt einige Antworten verlangt werden:
Zunächst der vollständige Name des Anrufers und der dahinter stehenden Firma sowie eine Rückrufnummer.
Es sollte zweifelsfrei klar gestellt werden, dass mit dem Gespräch kein Vertrag abgeschlossen wird.

Auf gar keinen Fall sollten persönliche Daten wie zum Beispiel die Bankverbindung preisgegeben werden.
Gegenmaßnahmen
Mit gut dokumentierten Beschwerden können sich belästigte Kunden an die Konsumentenberatung, wie den Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder die konsumentenpolitische AK werden, die unsaubere Firmen abmahnen.
Quelle: help.orf.at