Das im Sozialministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt hat heute Montag, den 21. Juni 2010, den Kollektivvertrag des Roten Kreuzes für alle qualifizierten Rettungs- und Krankentransportdienste in Österreich gesatzt. "Das ist ein Erfolg für die rund 4.000 Beschäftigten bei den Rettungs- und Krankentransporten. Denn bisher gab es nur für eine Organisation, nämlich das Österreichische Rote Kreuz, einen Kollektivvertrag", sagen die Vertreter der Arbeitnehmerseite, Rudolf Wagner von der Gewerkschaft vida und Karl Proyer von der GPA-djp.
Retter mit einheitlichem Kollektivvertrag gerettet
Schon vor zwei Jahren protestierten BetriebsrätInnen und Beschäftigte der privaten Kranken- und Rettungstransporte unter dem Motto "Rettet die Retter" in Wien gegen Lohndumping und Sozialbetrug in der Branche. Ihre Forderung nach einem einheitlichen Kollektivvertrag wird nunmehr Wirklichkeit. "Wir freuen uns, dass nun eine Satzung erfolgt. Damit wird 'schwarzen Schafen’ in der Branche, die mit Lohndumping ein Geschäft zu machen versuchen, das Handwerk gelegt. Weitere Verbesserungen müssen aber folgen", sagt Karl Proyer von der GPA-djp.
Österreichweit einheitliches Lohnschema gefordert
Denn der Kollektivvertrag des Roten Kreuzes sieht bundesweit unterschiedliche Lohntabellen vor. Die Gewerkschaften fordern ein einheitliches Entgeltschema für ganz Österreich. vida-Bundesfachgruppensekretär Rudolf Wagner dazu: "Es ist nicht einzusehen, dass ein Rettungssanitäter in Wien oder im Burgenland weniger verdient als in Oberösterreich. Gleicher Lohn für gleiche Leistung, dieser Grundsatz muss in naher Zukunft durch ein österreichweit einheitliches Lohnschema verwirklicht werden."
Quelle: Gewerkschaft Vida