Weltweit gelten rund zwei Millionen Menschen als verschwunden. Unter „Verschwindenlassen“ versteht man die unbegründete Festnahme von Menschen durch staatliche Behörden oder bewaffnete Kämpfer. „Menschen ‚verschwinden‘, weil sie die ‚falsche‘ politische oder religiöse Überzeugung, Sprache, Hautfarbe oder Herkunft haben. Für Verwandte ist die Ungewissheit über den Verbleib ihrer Lieben die reinste Folter“, erklärt Rotkreuz-Generalsekretär Wolfgang Kopetzky. 2006 verabschiedete die UNO-Generalversammlung eine Konvention gegen das „Verschwindenlassen“. 19 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, 20 sind notwendig, damit sie in Kraft tritt. Obwohl sich Österreich für diese wichtige UNO-Konvention eingesetzt hat, fehlt auch seine Unterschrift.
Menschen, die ihre Angehörigen vermissen, können sich auf der ganzen Welt an den Suchdienst des Roten Kreuzes wenden. Die Helfer nutzen das weltumspannende Rotkreuz-Netzwerk, um Schicksale von vermissten Personen zu klären. „Allein das Österreichische Rote Kreuz hat im Jahr 2009 rund 700 Suchfälle bearbeitet. Die Hälfte der Anfragen betrifft nach wie vor den Zweiten Weltkrieg, die andere Hälfte sind Anfragen von Flüchtlingen aus Konfliktgebiete wie Afghanistan, dem Irak oder Somalia.“, so Kopetzky.
Am 30. August werden freiwillige Rotkreuz- Mitarbeiter Anstecker in Form eines Vergissmeinnicht an Passanten verteilen und die Menschen so auf den Gedenktag aufmerksam machen. Diese Aktion findet in Wien, Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich und Tirol statt.
Im Factbook Vermisst auf www.roteskreuz.at/magazin liefert das Rote Kreuz Fakten zur UN-Konvention gegen das "Verschwindenlassen", berichtet über berührende Lebensgeschichten und darüber, wie das Rote Kreuz überall auf der Welt gegen das "Verschwindenlassen" arbeitet, Schicksale klärt und Kontakt von Familienmitgliedern wiederherstellt.
Quelle: österreichisches Rotes Kreuz