Die Brustvergrößerung ist der am häufigsten durchgeführte ästhetischen Eingriff. Die meisten Männer, auch jene deren Körper nicht einem Adonis gleicht, wünschen sich eine Frau mit üppiger Oberweite.
Über einen Schnitt in der Brustumschlagsfalte, der Achselhöhle oder dem Brustwarzenhof können die Implantate entweder über oder unter den Brustmuskel gelegt werden. Die Operation erfolgt in Vollnarkose mit anschließenden 1 bis 2 Tagen stationärem Aufenthalt. Nach der Operation werden Drainagen zum Abfluss des Wundsekrets bis zum folgenden Tag gelegt; ein Stütz-BH muss für 6 Wochen getragen werden. Es können Schmerzen auftreten, die aber medikamentös gut behandelt werden können. Schwellungen klingen größtenteils nach 2 Wochen ab, und die Narben werden mit der Zeit heller und sind bald kaum mehr sichtbar.
Aktivitäten die den Brustmuskel belasten, wie Schwimmen, Tennis spielen, Heben von schweren Gegenständen, sind für mindestens 4 Wochen zu vermeiden.
Selbst unter perfekten Bedingungen können bei der Brustvergrößerung Komplikationen auftreten. Nachblutung, Wundheilungsstörungen, Wundinfektion, Sensibilitätsstörungen, und Asymmetrie aber auch Kapselfibrose sind nicht auszuschließen. Bei letzterer bildet sich um das Implantat eine zu stark ausgeprägte Bindegewebshülle, die Schmerzen und Verformungen des Implantats zur Folge hat.
Meist ist Frau mit der Spitalsentlassung aber wieder in der Lage den Haushalt zu führen, ja selbst stillen ist meinst kein Problem. Je nach Art der Erwerbstätigkeit sollte ca. eine Woche Urlaub eingeplant werden. Speziell wenn der Job hohe körperliche Anforderungen wie Heben und Tragen von Lasten über 5kg stellt. Denn einen Anspruch auf Krankenstand hat man nur nach medizinisch indizierten Eingriffen, wozu Brustvergrößerungen definitiv nicht zählen.
Sollten sie in ihrer angestammten Tätigkeit nach der Operation eingeschränkt sein -etwa weil sie Wochenlang nicht Heben oder Tragen dürfen, die Art ihres Berufes dies aber erfordert – empfiehlt es sich mit dem Chef schon in Vorfeld eine Vereinbarung über einen vorübergehender Tätigkeitswechsel bis zur vollständig wieder hergestellten Belastbarkeit zu treffen. Verabsäumen sie dies und können ihre Arbeit aufgrund der OP nicht verrichten, könnte das als Arbeitsverweigerung interpretiert und zum Anlass einer Kündigung genommen werden.
Aber keine Sorge, die meisten Chefs freuen sich über Busenwunder in ihrem Betrieb und werden ihnen daher sicher verständnisvoll begegnen.