* Einbringung eines schriftlichen Antrages bei der Zivildienstserviceagentur in Wien auf bescheidmäßige Feststellung des Erlöschens der Zivildienstpflicht.* Verbindungsaufnahme mit dem Heerespersonalamt zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungsgespräches.
* Einbringung der freiwilligen Meldung zum Ausbildungsdienst beim Heerespersonalamt. Die positive Absolvierung der im Rahmen des Ausbildungsdienstes angebotenen Lehrgänge ist die Voraussetzung für die spätere Übernahme in das Dienstverhältnis als Offizier oder Unteroffizier bzw. in die Miliz mit der Option, Auslandseinsatzpräsenzdienste leisten zu dürfen.
Eine der rechtspolitischen Zielsetzungen der am 1. November 2010 in Kraft getretenen Änderung des Zivildienstgesetzes 1986 sind Maßnahmen für einen zeitgemäßen Vollzug dieses Gesetzes. Diesem Ziel dient insbesondere auch die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres das Erlöschen der Zivildienstpflicht zu beantragen, um bestimmte Aufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen zu können.
Es steht jedem Interessenten frei, auch schon vor der Antragstellung bei der Zivildienstserviceagentur das Gespräch mit einer Wehrdienstberaterin oder einem Wehrdienstberater des Heerespersonalamtes zu suchen.
Quelle: Bundesheer.at