Mittwoch, 24. August 2011

Begrüßenswert

Deutsches Rotes Kreuz fordert Rettungsdienst als eigenständige Leistung
Berlin – Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat Ende Juni beschlossen, den Rettungsdienst als eigenständige Leistung im Sozialgesetzbuch (SGB V) anzuerkennen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt diesen Beschluss und fordert nun, die Regelung zügig zu ändern.

„Dieser Beschluss muss nun umgehend umgesetzt werden“, sagte DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil. Die präklinische notfallmedizinische Versorgung durch den Rettungsdienst sei längst im ganzen Land etabliert und müsse von der Bundespolitik im Sozialgesetz endlich nachvollzogen werden.

Laut DRK wird der Rettungsdienst bisher als „Rettungsfahrt“ im SGB V geführt. Dadurch könnten nur Transportleistungen ins Krankenhaus mit den Kostenträgern abgerechnet werden. „Die gelebte Praxis im Rettungsdienst ist aber eine andere“,
erklärte Graf von Waldburg-Zeil. Viele Notfälle würden von Notärzten und Rettungsassistenten schon vor Ort beim Patienten qualifiziert behandelt.

Nur durch die unsachgemäße Einordnung des Rettungsdienstes entstehe ein unerwünschter wirtschaftlicher Anreiz, Patienten zur weiterführenden Behandlung zu transportieren, auch wenn es medizinisch nicht notwendig sei, kritisierte der Generalsekretär.

Mit der Anerkennung als eigenes Leistungssegment im Sozialgesetzbuch V wäre hingegen ein wichtiger Schritt getan, um den notarztgestützten Rettungsdienst von der „Jedermann-Dienstleistung Rettungsfahrt“ abzuheben. Das DRK unterstützt daher die Forderung der Gesundheitsminister der Länder nach einer zügigen Änderung der Regelungen im SGB V.