Samstag, 13. August 2011

unfairer Wettbewerb

Krankentransporte lösen heftige Kritik aus

Der Köflacher Taxi- unternehmer Arnold Hojas fühlt sich, was Krankentransporte betrifft, gegenüber der Rettung benachteiligt - und spricht damit ein österreichweites Problem an.

Andreas Morlok  / pixelio.de
Das ist ein unfairer Wettbewerb", kritisiert Arnold Hojas, Taxiunternehmer im Bezirk Voitsberg, die Regelung von Personentransporten, die auch von der Rettung übernommen werden. "Denn wir Taxler müssen zu anderen Bedingungen fahren. So benötigen wir zum Beispiel eine spezielle Konzession für Mehrpersonentransporte, die Rettung aber nicht", führt Hojas an. Der Köflacher Taxiunternehmer wünscht sich weiters, dass es hinsichtlich der Fahrkostenrückerstattung für Patienten durch die Gebietskrankenkasse eine Gleichstellung gibt. "Fahrten mit der Rettung sollten auf die selbe Weise mit der GKK abgerechnet werden wie unsere", so Hojas.


Diese Kritikpunkte sind für Peter Lackner von der Wirtschaftskammer Steiermark nichts Neues: "Was den reinen Rettungsdienst bei Notfällen betrifft, sind zum Beispiel eindeutig das Rote Kreuz oder das Grüne Kreuz zuständig. Dafür erhält die Rettung als gemeinnütziger Verein Geld vom Land", erklärt Lackner und ergänzt: "Die ,normalen' Personentransporte sind für die Rettung quasi eine zweite Einnahmequelle." Vorrangig ärgern sich die Taxifahrer jedoch über die ungleichen Bedingungen. "Die werden von der GKK bestimmt. Im Fall von Dialysepatienten ist sowohl mit der Rettung als auch mit dem Taxi eine Direktverrechnung möglich und der Patient muss in beiden Fällen nichts bezahlen", erläutert Lackner. Allerdings sollen die Vergütungssätze für die Rettung höher sein als für die Privaten.

Handelt es sich bei dem Fahrgast weder um einen Dialyse- noch um einen Chemotherapiepatienten, gelten wieder andere Regeln. Bei einer Fahrt mit der Rettung muss der Patient nichts bezahlen, mit dem Taxi schon. "Erst rückwirkend werden dann 80 Prozent der Fahrtkosten von der GKK ausbezahlt", erläutert Lackner. Für den Patienten entsteht dadurch ein Selbstbehalt von 20 Prozent, dazu kommt der bürokratische Aufwand.

"Darüber hinaus muss die Rettung auch keine Wirtschaftskammerbeiträge und Steuern bezahlen. Hingegen müssen die Taxiunternehmer jeden Mitarbeiter anmelden, das ist mit Kosten verbunden", so Lackner, der daher ebenfalls eine Wettbewerbsverzerrung, die seit Längerem in ganz Österreich ein Thema ist, ortet.

Freiwillige

Gustav Bäck vom steirischen Roten Kreuz kann die Vorwürfe nicht verstehen. "Für die geltenden Bedingungen ist die österreichische Sozialversicherungsanstalt zuständig, nicht das Rote Kreuz. Außerdem ist das Rote Kreuz kein Wirtschaftsbetrieb, wir arbeiten vorwiegend mit Freiwilligen und das Rote Kreuz kennt keinen Dienstschluss", betont Bäck. Laut Bäck besteht der Vertrag mit der GKK seit 1999. "Wir kämpfen aber darum, dass dieser dem Verbraucherpreisindex endlich angepasst wird, denn seit 1999 sind Kosten wie zum Beispiel der Treibstoffpreis enorm gestiegen."

"Was die Rettung betrifft, dient dieses Zusatzeinkommen der Systemerhaltung. Eine klare Trennung zwischen Rettungs- und Personentransporten wäre allerdings für die Taxiunternehmer wünschenswert. Denn grob gesagt arbeitet die Rettung auf diese Weise quasi im Pfusch", erklärt Lackner, der allerdings mit keiner baldigen Änderung der Situation rechnet.