Einige Fakten vom UNHCR Österreich zu einem Thema, zu dem es viele Missverständnisse gibt.
Wer ist ein "Asylwerber"?
Asylwerber und Asylwerberinnen sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl, also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung angesucht haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Im Asylverfahren entscheidet sich, ob die asylsuchende Person internationalen Schutz bekommt und damit als Flüchtling gilt.
Ein Flüchtling ist eine Person, die ihr Heimatland aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung auf Grund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Meinung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verlassen hat (Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention, GFK).
In diesem Punkt unterscheiden sich Asylsuchende und Flüchtlinge von MigrantInnen, die ihre Heimat nicht aufgrund von Verfolgung verlassen und bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland weiterhin den Schutz ihrer Regierung genießen können. Flüchtlinge hingegen fliehen vor drohender Verfolgung und können unter den bestehenden Umständen nicht in ihr Heimatland zurückkehren bzw. dorthin zurückgeschickt werden (Refoulement-Verbot laut Art. 33 der GFK).
Wie viele Asylsuchende gibt es in Österreich?
Die Zahl der Asylsuchenden in Österreich macht im Vergleich zur österreichischen Gesamtbevölkerung rund 0,3% aus. Von einem "Massenansturm" von AsylwerberInnen oder einer Überlastung Österreichs kann daher nicht gesprochen werden.
In den letzten 10 Jahren wurden rund 33.000 Menschen, die in Österreich um Asyl angesucht haben als Flüchtlinge anerkannt. Weitere 10.000 Menschen gelten als "subsidiär Schutzberechtigte". Obwohl Sie nicht die Definition des Flüchtlings der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, dürfen sie sich in Österreich aufhalten, weil ihr Leben bei einer Rückkehr bedroht wäre, z.B. durch einen Krieg oder bewaffneten Konflikt in ihrem Herkunftsland.
Im Vergleich mit den unmittelbaren Nachbarländern von Krisen- und Konfliktregionen, oft selbst Entwicklungsländer, nehmen Österreich und die EU nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Flüchtlingen auf. In Südafrika beispielsweise suchten allein im Jahre 2010 180.000 Menschen um Asyl an. In allen 27 EU-Staaten zusammen waren es im selben Jahr nur 20% mehr (rund 243.000 Asylanträge).
Haben Asylsuchende Anspruch auf Sozialhilfe?
NEIN. Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe sondern werden im Rahmen des Grundversorgungssystems mit dem Notwendigsten versorgt.
Sie erhalten höchstens:
17€ pro Person und Tag für die Unterbringung und Verpflegung in organisierten Unterkünften. Diesen Betrag bekommen die Asylsuchenden allerdings nicht ausbezahlt. Er geht direkt an die Unterbringungseinrichtung.
oder 290€ pro Einzelperson und Monat für Unterbringung und Verpflegung, wenn die Asylsuchenden nicht in organisierten Unterkünften, sondern privat wohnen.
40€ Taschengeld pro Person und Monat, wobei dieser Betrag oftmals auch für Hygieneartikel oder andere Produkte des täglichen Bedarfs aufgewendet werden muss, sofern der Staat diese nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus erhalten sie jährlich 150€ für Bekleidung und 200€ für den Schulbedarf pro Schulkind.
Zum Vergleich: Der Betrag der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Österreich für eine Einzelperson mit Wohnbedarf liegt bei ca. 750€.
Quelle: Rotes Kreuz