Konkret verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus Belgien nach Griechenland. Belgien hätte den Afghanen nicht nach Griechenland abschieben dürfen, weil dort gegen Artikel 3 der Menschenrechte - Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung - durch Griechenland aufgrund der Haft- und der Lebensbedingungen von Asylwerbern verstoßen wird. Weiters sei Artikel 13 - Recht auf wirksame Beschwerde - in Verbindung mit Artikel 3 durch Griechenland verletzt, denn Asylverfahren in Griechenland sind äußerst mangelhaft.
"Die Entscheidung in diesem Musterfall muss Konsequenzen haben. Österreich ist ein Land mit langer humanitärer Tradition - wir müssen Menschen die aus Griechenland zu uns kommen Schutz und Sicherheit bieten", so Kopetzky abschließend.
Das Rote Kreuz hat die österreichischen Asylbehörden bereits im vergangenen Jahr aufgefordert, von einer Anwendung der Dublin-Verordnung der EU betreffend Griechenland derzeit abzusehen.
Quelle: APA