"Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind nicht das Maß aller Dinge, wenn es um die Erfüllung öffentlicher, gemeinwohlorientierter Aufgaben geht. Im Mittelpunkt müssen immer die Bedürfnisse der Menschen stehen, die Hilfe brauchen."
"Die Versorgungsleistung beim Patienten steht im Vordergrund unseres Handelns", sagt auch Peter Ambrozy, Vizepräsident des Österreichischen Roten Kreuzes und Präsident des Roten Kreuzes Kärnten. "Die Leistung endet nicht an der Haustüre, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übergeben die Patienten in ein geordnetes Umfeld oder leiten weitere notwendige Maßnahmen ein. Dies wäre in einem kommerziellen, gewinnorientierten System kaum möglich." Gemeinnützige und freiwillige Rettungsdienstsysteme sind auch ein wichtiger Teil des Bevölkerungsschutzes. "Durch die Zerschlagung des Freiwilligen-Systems wäre die Fähigkeit gefährdet, auf unvorhergesehene Großschadensereignisse und Katastrophen rasch und wirksam reagieren zu können", so Ambrozy. "Ohne das Heer der Freiwilligen wäre beispielsweise die Hochwasserhilfe im Frühjahr 2013 nicht möglich gewesen. Während ein Teil der Rotkreuzhelferinnen und -helfer im Katastropheneinsatz war, haben ihre Kolleginnen und Kollegen die rettungsdienstliche Versorgung im Land lückenlos aufrechterhalten".
Nach Jahren des Wettbewerbsdenkens findet inzwischen auch ein Umdenken bei den EU-Institutionen statt. "Mit dem Beschluss des 'Vergaberechts Neu' im Jänner 2014 hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Europäischen Rat ein Bekenntnis zur Gemeinnützigkeit geleistet und hervorgehoben, dass der Rettungsdienst keine wettbewerbliche, marktfähige Dienstleistung ist", sagt Heidrun Meier-de Kruijff, Generalsekretärin des Verbandes der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG). "Wir haben uns rechtzeitig in die Verhandlungen eingebracht und freuen uns, dass die EU für gemeinnützig organisierte Rettungsdienste ausdrücklich eine Ausnahme vorsieht". Die Umsetzung der neuen Vergaberichtlinie soll bis Frühjahr 2016 erfolgen. "Der Grundstein ist gelegt, jetzt gilt es, bei der Umsetzung in nationales Recht eine Überregulierung zu vermeiden. Die Schaffung strengerer nationaler Regelungen als die von der Richtlinie geforderten, ist nicht notwendig und würde wieder zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen", so Maier-de Kruijff.
Quelle: APA/OTS
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