Donnerstag, 30. Januar 2014

Medikamentengabe: Sanitäter darf bleiben

Nürnberg – Ein Rettungsassistent, dem wegen der geplanten Gabe eines notwendigen Medikaments gekündigt worden war, behält seinen Arbeitsplatz . Man habe sich außergerichtlich auf eine Weiterbeschäftigung geeinigt, teilte das Bayerische Rote Kreuz (BRK) am Montag mit.
Hintergrund des auch vor dem Arbeitsgericht Nürnberg geführten Streits sind die uneinheitlichen Regelungen zur Medikamentengabe durch Rettungssanitäter. Diese dürfen bei Gefahr für den Patienten durchaus Medikamente verabreichen, sofern kein Notarzt vor Ort ist. Allerdings wird diese Regelung beim Roten Kreuz selbst innerhalb Bayerns völlig unterschiedlich gehandhabt, je nach Kreisverband.
Quelle: SZ

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