Hintergrund des auch vor dem Arbeitsgericht Nürnberg geführten Streits sind die uneinheitlichen Regelungen zur Medikamentengabe durch Rettungssanitäter. Diese dürfen bei Gefahr für den Patienten durchaus Medikamente verabreichen, sofern kein Notarzt vor Ort ist. Allerdings wird diese Regelung beim Roten Kreuz selbst innerhalb Bayerns völlig unterschiedlich gehandhabt, je nach Kreisverband.
Quelle: SZ
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