Der Ortsstellenausschuß wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Er setzt sich aus dem OrtsstellenleierterIn, den StellvertreterInnen, einem Beirat für das Jugendrotkreuz und beliebig vielen weiteren Beiräten zusammen.
Das passive Wahlrecht haben alle Mitglieder (m/w) die am Tag der Wahl das 16 Lebensjahr volllendet haben. Alle Freiwilligen MitarbeiterInnen die am Wahltag das 16. lebensjahr vollendet haben sind stimmberechtigt.
Die Wahl wird von einem Wahlaussschuß durchgeführt, welcher vom Ortsaussschuß ernannt wurde.
Der Wahlausschuß legt fest in welcher Form die Wahl stattfindet, stellt einen Wahlvorschlag zusammen, schreibt die Wahl aus, erstellt ein Wählerverzeichnis, nimmt weitere Wahlvorschläge entgegen, leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und gibt das Wahlergebnis bekannt.
Für die bevorstehende Wahl wurde die "Listenwahl" als Wahlmodus festgelegt. Die Wahl wird im Zuge einer ausserordentlichen Ortsstellenversammlung abgehalten. Auf der Einladung wird der Wahlvorschlag des Wahlausschusses, den der amtierende Ortsstellenleiter erstellt hat, bereits bekanntgemacht.
Weitere Wahlvorschläge müssen bis 18. Jänner dem Wahlausschuß vorliegen.
Frisch ans Werk, die Zeit drängt.