Samstag, 31. Dezember 2011

Wer kann einen Wahlvorschlag einbringen

Jeder Wahlberechtigte kann, innerhalb einer Frist von 3 Wochen (ab Verlautbarung der Wahl) einen Wahlvorschlag bei der Wahlkommision einbringen.
Lt. Einladung zur Ortsstellenversammlung müssen Wahlvorschläge bis spätestens 18. Jänner 2012 eingelangt sein.