Dem Entschließungsantrag ist zu entnehmen, dass First-Responder von den entsprechenden Gesetzen generell nicht voll erfasst werden. So rücken selbst Dienstfahrzeuge der Hilfsorganisationen nur durch Ausnahmegenehmigungen mit Blaulicht zu First-Responder-Einsätzen aus. In der Mehrheit, so argumentiert der Abgeordnete Harald Vilimsky und mitzeichnende Kollegen, benutzen First-Responder jedoch meist ihre Privatfahrzeuge.
Wenn der Blaulichteinsatz einem berechtigten öffentlichen Interesse diene, kann der Gesetzgeber Personenkreise bestimmen die ein Blaulicht am PKW führen dürfen. Diesen Voraussetzung sehen die Abgeordneten bei First-Respondern als erfüllt an. Sie fordern daher, der Nationalrat solle das Verkehrsministerium auffordern dafür Sorge zu tragen, dass First Responder im Einsatzfall auch bei Privatfahrzeugen Blaulicht nutzen dürfen.
Quelle: Rettungsdienst.de