Die Welt blickt gebannt nach Japan wo man nicht nur die Folgen eines verheerenden Erdbebens und eins darauffolgenden Tsunamis zu bewältigen hat, sondern auch verzweifelt versucht die außer Kontrolle geratenen Kernreaktoren vor dem schlimmsten zu bewahren. Dem Super GAU.
Die Strahlung, hört man sei bereits um das 400 fache erhöht, der Aufenthalt in den Kontrollräumen einzelner AKWs nicht mehr möglich. Doch wie hoch sind die Grenzwerte und wie werden sie gemessen? Kaum ein Journalist scheint das zu wissen.Die Belastung durch ionisierende Strahlung auf Lebewesen wird in Sievert (Sv) gemessen. Früher diente Rem (roentgen equivalent in man) als Maßeinheit. Ein Rem entspricht 0,01 Sievert (Sv) oder anders gesagt 100 Rem entsprechen einem Sievert (Sv). Ganz wie man will. Dabei ist ein Sievert (Sv) 1 Joule (J) pro kg.
Ionisierende Strahlung bezeichnet Teilchenstrahlung oder elektromagnetische Strahlung die aus Atomen oder Molekühlen Elektronen (negativ geladenes Elementarteilchen) entfernen kann sodass positiv geladenen Ionen oder Molekühlreste zurückbleiben. Das trifft nicht nur auf radioaktive Strahlung zu. Dass verschiedene Arten von Geweben auf unterschiedliche Arten ionisierender Strahlen unterschiedlich empfindlich reagieren lassen wir bei unserer Betrachtung außer acht und wenden uns der Strahlenbelastung zu die tag täglich auf uns einwirkt. Kosmische Strahlung aus dem Weltall, terrestrische Strahlung aus Radionukliden in Böden und Gestein, aber auch Diagnostische Maßnahmen wie Röntgen oder CT setzen uns ionisierender Strahlung aus. Ein CT des Abdomen etwa belastet unseren Organismus mit bis zu 25 mSv! Um zu ermessen wie viel das ist brauchen wir einen Vergleich. Auf meeresniveau beträgt die kosmische Strahlung etwa 0,3 mSv im Jahr. Akute Strahlenschäden treten ab 250 mSv auf diese Dosis wird auch „Katastrophendosis“ genannt. Sie darf nur einmal im Leben aufgenommen werden das bestimmt zumindest das österreichische Strahlenschutzgesetz und der Bundesfeuerwehrverband. Die Lebensrettungsdosis von 100 Sv darf einmal im Jahr aufgenommen werden, die Einsatzdosis liegt für Feuerwehrmänner bei 15 mSv. Das liegt über den lt. Europäischer Richtlinie gültigen Grenzwerten von 20 mSv, für volljährige Personen, ist aber berechtigt wenn es um die Rettung von Menschenleben und besonderen Sachwerten geht.