Dienstag, 12. Februar 2013

Teures Ehrenamt

Rotes Kreuz Linz: Hilfskraft blieb auf 2000 Euro sitzen
LINZ. Eine Mitarbeiterin muss Steuern nachzahlen, weil sie sich auf eine gängige Regelung verließ. Das Rote Kreuz sagt: Wir haben keinen Fehler gemacht."

Rund 15 Jahre lang war Frau R. beim Ärztenotdienst des Linzer Roten Kreuzes tätig. Sie leistete Schreib- und Telefondienste, organisierte die Medikamentenbestellung und half bei Notfällen. Pro Monat leistete sie fünf bis sechs solcher Zwölfstunden-Dienste ab. Pro Einsatz erhielt die Linzerin 54 Euro an Aufwandsentschädigung. Nebenbei war sie noch in einer Arztpraxis als Ordinationsgehilfin beschäftigt. „Ich bin aber immer unter der Grenze geblieben, sodass mein Mann weiter den Alleinverdienerfreibetrag erhalten hat“, sagt sie.

Sie verließ sich bei der Berechnung auf eine Regelung, wonach freiwillige Helfer bei Vereinen einen um 2,20 Euro pro Stunde verringerten Betrag versteuern dürfen. Somit hätten sie und ihr Mann pro Dienst für einen deutlich geringeren Betrag als 54 Euro Steuern zahlen müssen. Die Dame beruft sich auf eine schriftliche Information eines Kollegen, die als Mail vorliegt.

„Niemand hilft mir“

Doch im Jahr 2009 kam das böse Erwachen: Der Abzug wurde bei der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt nicht anerkannt, Herr und Frau R. überschritten die Grenze für den Alleinverdienerfreibetrag. Die Folge: Das Ehepaar musste knapp 2000 Euro nachzahlen. „Wir haben dagegen berufen, aber das wurde abgelehnt“, sagt die Dame, die sich für die Berufung sogar einen Anwalt nahm. Sie ärgert sich über den Ausgang des Verfahrens: „Ich fühle mich im Regen stehen gelassen. Niemand hilft mir.“ Sie empfindet sich trotz der erhaltenen Aufwandsentschädigung als freiwillige Mitarbeiterin: „So kann man mit Ehrenamtlichen nicht umgehen.“

Zu spät um Hilfe gewendet

Genau das sei der Knackpunkt, sagt Christoph Patzalt, Leiter der Personalabteilung des oberösterreichischen Roten Kreuzes: „Die Dame war freie Dienstnehmerin, keine freiwillige Helferin.“ Das habe sie auch gewusst, weil ihr das jährlich schriftlich mitgeteilt worden sei. Der um Rat gefragte Kollegen sei keine Führungsperson gewesen.

Grundsätzlich sei jeder Mitarbeiter für seine Finanzen selbst zuständig. „Hätte sich die Dame an uns gewendet, bevor sie in Berufung ging, hätten wir noch zu helfen versuchen können.“ Es habe zwar vor Jahren ein Gespräch mit Frau R. gegeben, räumt Patzalt ein. An den Inhalt könne er sich aber nicht mehr erinnern. Jetzt, nach Ablehnung der Berufung, sei es zu spät. Das Rote Kreuz habe keinen Fehler gemacht: „Daher können wir den Schaden nicht ersetzen.“

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