Zwei Sanitäter haben eine 79 Jahre alte Frau im niedersächsischen Stadthagen irrtümlich für tot gehalten. Sie stellten alle weiteren Bemühungen um die Frau ein. Die Seniorin hatte zuvor mindestens drei Tage lang hilflos in ihrer Wohnung gelegen.
Nur zufällig habe ein Polizist nach dem Abrücken der Rettungsassistenten entdeckt, dass die Rentnerin noch lebte, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Die Frau sei im Krankenhaus. Es gehe ihr inzwischen „den Umständen entsprechend gut“. Offiziell festgestellt werden kann der Tod eines Menschen nur von einem Arzt.
Frau lag auf dem Badezimmerboden
Nachbarn hatten Medienberichten zufolge die Polizei alarmiert, weil sie die Rentnerin längere Zeit nicht mehr gesehen hatten und der Briefkasten der Frau überquoll. Gemeinsam mit den zu Hilfe gerufenen Sanitätern fanden die Beamten die Frau dann auf dem Boden ihres Badezimmers. Die Rettungskräfte hätten nach einiger Zeit erklärt, die Seniorin sei tot, sagte der Polizeisprecher. Dann seien sie mit dem Rettungswagen davongefahren.
Als ein Polizist kurz darauf die Frau umdrehen wollte, um routinemäßig zu überprüfen, ob es Anzeichen für eine Gewalttat gab, habe die 79 Jahre alte Frau sich plötzlich bewegt und hörbar geatmet. „Dem Kollegen standen vor Schreck die Haare zu Berge“, sagte der Sprecher. Der Beamte rief den Rettungswagen zurück. Anlass zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Sanitäter sieht die Polizei nicht.
Rettungsdienst kennt keinen vergleichbaren Fall
Den Vorgang in Stadthagen könne er nicht beurteilen, sagte der Zweite Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst, Bernhard Gliwitzky. „Ich kenne aus meinen 20 Jahren Rettungsdienstpraxis aber keinen vergleichbaren Fall.“ Rettungsassistenten dürften in Deutschland Menschen nicht offiziell für tot erklären: „Das macht ein Notarzt.“
Allerdings kann es auch Medizinern passieren, dass sie Menschen irrtümlich für tot halten. Im niedersächsischen Nordhorn erklärte ein Arzt vor fünf Jähren eine 89 Jahre alte Frau fälschlicherweise für tot. Der Irrtum fiel wenig später dem Bestatter auf, als er die Frau in einen Sarg betten wollte. Sie starb allerdings vier Tage später. 2013 passierte einem Arzt in Schleswig-Holstein ein ähnliches Missgeschick: Er erklärte ein Verkehrsunfallopfer für tot. Dabei lebte die Frau noch – zumindest für einige Stunden.
Quelle: FAZ
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