Sanitäter Lars K. (28) muss sich seit gestern wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten.
Das Protokoll einer Rettungsfahrt, die tödlich endete.
6. Dezember 2013, Sturmtief „Xaver“ tobt über das Land. Kurz nach 9 Uhr geht in der Rettungsstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein Notruf ein.
Der alarmierte Notarzt Adam Rychlik (54) entscheidet im Haus der Patientin (82): „Sofort ins Krankenhaus!“.
Ans Steuer des Rettungswagens setzt sich Lars K., macht Sirene und Blaulicht an.
Er ist Rettungsassistent im Praktikum. Hinten im Wagen sitzen Notarzt und der zweite Rettungsassistent Denny K. (27). Laut Staatsanwalt ist die Patientin nur mit drei Gurten an Füßen, Brust und Becken gesichert. Der Schultergurt sei nicht angelegt gewesen. Und: Lars K. hätte laut Landesrettungsdienstgesetz nur in Begleitung eines Ausbilders fahren dürfen.
Was darf ich mit Blaulicht?
Mit Tempo 104 fährt der Sanitäter über die B 198, überholt zwei Lkw. Einer der Fahrer vor Gericht: „Beim Wiedereinfädeln fuhr er ohne Abbremsen weiter, krachte an den Baum.“
Der Aufprall reißt die Patientin aus den Gurten zu Boden. Sie stirbt kurz darauf. Der Fahrer erleidet nur leichte Verletzungen, der zweite Sanitäter dagegen schwer.
Der Fahrer war zwar nur 4 km/h schneller als erlaubt, aber doch zu schnell bei dem Wetter?
Die Unfallursache ist laut einem DEKRA-Gutachter unklar. Das Urteil wird für den 25. November erwartet.
Quelle: bild.de
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