Das Rote Kreuz will Taxifahrten einschränken. Oft würden Menschen mit kleinen Bagatellverletzungen die Rettung rufen. Sie könnten den Weg ins Krankenhaus oder nach Hause leicht selbst meistern. Ein Patientenanwalt sieht das anders.
Es geht zum Beispiel um Schürfwunden, unkomplizierte Verstauchungen oder kleine Schnittwunde - um Bagatellverletzungen, wie sie Landesrettungskommandant Anton Holzer nennt. Solche Fahrten würden den Rettungswagen für Notfälle blockieren und die vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter belasten, vor allem in der Nacht.
„Wir haben ja auch Fälle, wo selbst bei Bagatellverletzungen die Angehörigen des Patienten hinter unserem Auto nach fahren. Und das stößt natürlich auf großes Unverständnis, denn dann kann man den Verletzten wirklich selbst ins Spital bringen, wenn es sich nur um eine Kleinigkeit handelt“, sagt Landesrettungskommandant Anton Holzer.
Patientenanwalt: „Grenzziehung für Laien schwierig“
Der Patientenvertreter des Landes, Thomas Russegger sieht die Sache etwas anders: Patienten könnten oft schwer einschätzen ob sie die Rettung brauchen oder nicht, argumentiert Russegger. „Die Grenzziehung zwischen Bagatellfällen und gravierenden Verletzungen ist da für den Laien sehr schwierig. Und da möchte ich nicht, dass diesbezügliche Beschwerden nur deshalb auf meinen Schreibtisch in der Patientenvertretung landen, weil hier auf Grund einer Fehleinschätzungen kein Rettungs- oder Krankentransport gekommen ist.“
Er wolle nur aufklären - für echte Notfälle stehe die Rettung jederzeit bereit, beruhigt Landesrettungskommandant Anton Holzer.
Quelle: Salzburg.orf.at
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