Freitag, 2. September 2011

Unter den Fügeln des Löwen

Gratis-Zusatzschutz für freiwillige Retter

Beitrag zum "Jahr der Freiwilligentätigkeit": Kostenlose Erweiterung des Versicherungsschutzes für Mitglieder freiwilliger Rettungsorganisationen.

Rund 45% der ÖsterreicherInnen - darunter auch viele der 2,2 Millionen Generali-Kunden sowie der rund 5.000 Generali-Mitarbeiter - sind in Organisationen und Vereinen freiwillig und unentgeltlich tätig. Dabei setzen sie sich selbst Risiken aus, um anderen Menschen zu helfen. Um die Helfer vor finanziellen Nachteilen auf Grund ihrer freiwilligen Tätigkeit zu schützen, bietet die Generali ab sofort mit "HelferPlus" eine kostenlose Erweiterung des Versicherungsschutzes in den Bereichen Unfall- und Krankenversicherung sowie Haushalt- und Haftpflichtversicherung.

Den erweiterten Schutz können die Helfer folgender Blaulicht-Organisationen bei ihrem Generali-Kundenbetreuer beantragen: - Freiwillige Feuer- und Wasserwehr; - Berg- und Wasserrettung; - Freiwillige Sanitätsdienste (z.B. Österreichisches Rotes Kreuz, Arbeitersamariterbund).

In der Unfallversicherung bezieht sich die Erweiterung durch "HelferPlus" unter anderem auf körperliche Schädigungen als Folge von Rauch, Gasen und Dämpfen - unabhängig davon, ob diese Beeinträchtigungen vorhersehbar eingetreten sind oder nicht. Auch ärztlich festgestellte Erkältungskrankheiten, die nachweisbar auf eine Durchnässung beim Einsatz zurückzuführen sind, zählen zum erweiterten Deckungsumfang. Erweiterungen sind weiters bei der finanziellen Soforthilfe und bei Infektionsrisiken (HIV-Infektionsrisiko) vorgesehen.

Auch mit einer Prämienbefreiung bei langer Arbeitsunfähigkeit unterstützt die Generali die freiwilligen Helfer: Sowohl in der privaten Unfall- als auch Krankenversicherung werden die freiwilligen Helfer bis zu zwei Jahre von der Prämienzahlung befreit, wenn sie auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls im Zusammenhang mit ihrer Freiwilligentätigkeit vorübergehend vollständig arbeitsunfähig sind.

In der Haushaltversicherung bringt "HelferPlus" ebenfalls wichtige kostenlose Vorteile: Der Verlust privater Gegenstände bei den Tätigkeiten für die Rettungsorganisation wird bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ersetzt. Außerdem erstreckt sich durch "HelferPlus" die Deckung in der Haftpflichtversicherung auch auf Schadenersatzverpflichtungen, die dem Helfer als Privatperson aus den Gefahren der freiwilligen Tätigkeit für eine Rettungsorganisation erwachsen.

Erweiterter Schutz nicht nur bei Rettungseinsätzen

Mit "HelferPlus" sind die freiwilligen Helfer nicht nur während der Rettungseinsätze selbst, sondern auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen der eigenen Rettungsorganisation - zum Beispiel bei offiziellen Festveranstaltungen oder Versammlungen - sowie bei Tätigkeiten im Auftrag der Organisation, etwa bei Schulungen, besser abgesichert.

"Wir wollen mit diesen sinnvollen Erweiterungen des Versicherungsschutzes gerade im 'Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit' die ehrenamtliche Arbeit vieler Menschen würdigen", betont Generali-Vorstand Mag. Harald Steirer. "Wir wissen beispielsweise als Partner der Österreichischen Bergrettung, wie wichtig die Tätigkeit dieser freiwilligen Helfer für unser Land ist. Es ist sehr beeindruckend, dass sie in ihrer Freizeit keine Mühen und Risiken scheuen, um anderen Menschen zu helfen."

Allein Österreichs Bergretter sind 2010 insgesamt 6.722 Mal ausgerückt, um mehr als 7.000 Menschen aus Bergnot zu retten. Nahezu 6.000 Verletzte verdanken den Bergrettern, dass sie möglichst rasch medizinische Versorgung in Anspruch nehmen konnten. Die Einsätze der fast 12.000 österreichischen Bergretter erfolgen ehrenamtlich. Die Generali unterstützt als Partner den Österreichischen Bergrettungsdienst bei der Finanzierung von Ausrüstung und Ausbildung.

Bei diesem Text handelt es sich um eine unverbindliche Basisinformation für Medienvertreter, jedoch nicht um ein Angebot, eine Aufforderung oder eine Empfehlung zum Kauf von Versicherungsprodukten. Informationen über Produkte und Services sind verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt. Die genaue Definition und der Umfang des Versicherungsschutzes sind in den jeweiligen Vertragsgrundlagen festgehalten. 
Quelle: APA-ots