Montag, 31. März 2014

Rötung statt Tötung

Mutmaßlicher Täter  körperlich und intellektuell unterlegen?
WELS. Vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Ehefrau (52) sprachen die Geschworenen gestern einen Landwirt aus dem Bezirk Wels-Land frei
Stattdessen wurde der 54-Jährige wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu zwölf Monaten Haft – vier davon unbedingt – verurteilt. Weil er diese Zeit bereits in U-Haft verbracht hatte, durfte er gestern das Gefängnis verlassen. Im Fall einer Mordverurteilung hätten dem Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder gar eine lebenslange Freiheitsstrafe gedroht.Im November war er mit seiner Frau in Streit darüber geraten, ob noch ein letztes Mal vor dem Winter der Mist auf die Felder gebracht werden sollte. Die Ehefrau wollte den Mistkehrer reinigen, weil die Wetterprognosen schon schlecht waren. Der Gatte wollte dies keinesfalls, drehte erst das Wasser des Hochdruckreinigers ab und zog das Stromkabel. Daraufhin eskalierte der Konflikt, der 54-Jährige legte den Schlauch des Reinigers um den Hals seiner Frau und zog zu.
Ein Nachbar, der der Frau bei den Arbeiten half und die kurze Szene beobachtete, ging dazwischen. "Ich hab’ den Schlauch in seinen Händen wieder auseinandergezogen. Er hat nichts gesagt und sie auch nicht. Sie hat sich an den Hals gegriffen, eine Verletzung hab’ ich nicht gesehen", sagte der Nachbar aus. Wie stark der Ehemann den Schlauch zusammenzog? "Es war nicht weiß ich wie viel Kraft dahinter." Der Vorfall kam erst Tage später zur Anzeige, nachdem die Bäuerin ein Gespräch mit Freunden über den Vorfall geführt hatte. Sie erlitt Rötungen am Hals. "Ich wollte sie nicht umbringen, ihr nur einen Denkzettel verpassen", sagte der Angeklagte. Er sei ihr körperlich und intellektuell unterlegen, sagte sein Verteidiger. Das habe die Ehefrau ihren Mann immer spüren lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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