In der Regel sind bei einer Ortsstellenversammlung jede Menge Ehrengäste anwesend. Man will die Leistungen des vergangen Jahres schließlich den Kommunalpolitikern, Feuerwehr- und Polizeikammandanten sowie den eigenen Führungskräften präsentieren und dabei ein paar salbungsvolle Ansprachen loswerden.
Man spricht von einer "ordentlichen" Ortsstellenversammlung wie sie lt. Satzung jedes Jahr einzuberufen ist.
Sind bei einer Ortsstellenversammlung interne Weichen zu stellen, etwa weil Wahlen stattfinden, möchte man damit keine Ehrengäste langweilen. Man beruft dafür also eine seperate Ortsstellenversammlung ein. Diese nennt man dann "ausserordentlich".
Damit die Mitarbeiter sich nicht zweimal versammeln müssen, finden die ausserordentliche und die ordentliche Ortsstellenversammlung hintereinander statt.
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