Dabei kann die Ortsstellenversammlung, welche aus den Mitgliedern des Ortsstellenausschußes sowie allen an der Ortsstellle tätigen MitarbeiterInnen gebildet wird, viel mehr.
Die Ortsstellenversammlung
- hat den Tätigkeitsbericht der OrtsstellenleiterIn zur Kenntnis zu nehmen.
- jährlich die Delegierten zur Bezirksversammlung (1 Delegierte(r) je 20 MitarbeiterInnen) zu wählen
- die Nachbesetzungen von FunktionärInnen des Ortssausschußes während der Funktionsperiode zu bestätigen.
Am bedeutendsten sind allerdings jene Ortsstellenversammlungen bei denen der Ortsstellenausschuß, die OrtsstellenleiterstellvertreterInnen sowie die OrtsstellenleiterIn gewählt werden. Das geschieht alle 5 Jahre.
2007, 2012 und dann erst wieder 2017.