Bonn (rd.de) – Auf dem Weg zu einem neuen Rettungsassistentengesetz hat der Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst e.V. eine Stellungnahme zur Analgetika-Gabe durch Rettungsassistenten abgegeben. der DBRD begrüßt diese.Der Verein vertritt die Auffassung, dass in seltenen Ausnahmefällen, in denen ein alarmierter Notarzt nicht in vertretbarer Zeit den Patienten erreichen kann, eine Analgetika-Gabe durch Rettungsassistenten sinnvoll erscheint.








