Freitag, 26. April 2013

Weisst du was zu tun ist?

Schwerverletzt wurde am Freitagmorgen ein Motorradlenker bei einem Unfall auf der Innviertler-Straße.

Wie genau es zu dem Unfall im Gemeindegebiet von Wallern an der Trattnach (Bezirk Grieskirchen) kam, war am Freitagvormittag noch nicht klar. Der Motorradlenker wurde ins angrenzende Feld geschleudert und blieb dort schwerverletzt liegen. Rotes Kreuz und Notarzt versorgten den Mann an der Unfallstelle und brachten ihn ins Klinikum Wels.

Kurzzeitig kam es zu Behinderungen auf der B137

Bei Bewusstlosigkeit muss der Helm abgenommen werden

Wien (OTS/Rotes Kreuz) - Viele Zweirad-Freunde nutzen die sonnigen Frühlingstage für einen Motorradausflug. Mit dem Start der Motorradsaison beginnt wieder die Debatte, ob man einem verunfallten Biker den Helm abnehmen soll. "Ein Sturzhelm schützt den Kopf vor Verletzungen, er birgt aber auch die Gefahr des Erstickens, wenn ein Motorradfahrer nach einem Sturz das Bewusstsein verliert", sagt Rotkreuz-Chefarzt Dr. Wolfgang Schreiber.

Ist der Verletzte ohne Bewusstsein, muss der Helm zur Kontrolle der Atmung bzw. zur Sicherung der Atemwege abgenommen werden. "Der Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfes, erfasst seitlich mit beiden Händen den Helm und richtet den Kopf des Patienten vorsichtig gerade", erklärt Schreiber. "Das Visier und der Verschluss werden geöffnet. Dann wird der Helm vom Kopf heruntergezogen, wobei der Kopf im Nacken gestützt wird."

"Erste Hilfe rettet Leben", so der Rotkreuz-Chefarzt. "Wir bieten in ganz Österreich Kurse an, in denen die Teilnehmer lernen, was im Notfall zu tun ist. Ich kann nur jedem Menschen raten, das Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen. Denn man kommt leicht in eine Situation, in der man entweder helfen muss, oder selbst Hilfe benötigt."
Quelle: Rotes Kreuz

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