Dienstag, 8. Januar 2013

Advokatus

Werner Kerschbaum meint:
Vielleicht noch vorab: Das ist überhaupt das wesentliche, es geht hier überhaupt nicht ums Rote Kreuz in der Diskussion. Es geht immer um die Menschen für die derzeit die Zivildiener ihre Leistungen erbringen. Also wir sind hier in der Rolle eines Anwalts, eines Advokaten der für die Patienten eintritt und das tun wir nicht aus Eigennutz, sondern das tun wir weil wir von den Patienten von den Betroffenen von den Pflegebedürftigen hören, wie wertvoll die Arbeit der Zivildiener für sie ist. Wie wohl sie sich fühlen wenn sie von Zivildienern betreut werden.
.....
Ich meine:
Natürlich geht es in der Diskussion um das Rote Kreuz.
Die Betreuten werden sich nicht weniger gut betreut fühlen, wenn sich statt des unbezahlten Zivis ein bezahlter einjährig Freiwilliger um sie kümmert. Wertvoll ist die Betreuung in beiden Fällen. Gravierend ist der Unterschied natürlich für die „aus Liebe zum Menschen“ agierende Organisation, die ihre „Freiwilligen“ bezahlen muss. Nicht gerade angenehm, bedenkt man die gerade akute Geldnot im Generalsekretariat.
Dass durch die Abschaffung des Zivildienstes aber auch Kosten entfallen – für Administration, Ausbildung, Unterkunft, Zivildienerreferat – wird geflissentlich verschwiegen.

Also Herr Generalsekretär, wessen Anwalt sind sie?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen