
Bei der Vernehmung am 21. Jänner auf der Polizeiinspektion Aschach an der Donau gab der 33-Jährige den gleichen Sachverhalt zu Protokoll. Gegen den Unfallverursacher wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Aufgrund der Spurenlage bestand allerdings Zweifel an den Angaben des 33-Jährigen.
Weiters wurde bekannt, dass vom Verkehrsunfall ein Amateurvideo existiert, das zufällig von einem nicht am Unfall beteiligten Verkehrsteilnehmer mit einem Mobiltelefon gemacht wurde. Auf diesem Video ist eindeutig ersichtlich, dass sich der 33-Jährige zum Zeitpunkt des Aufpralles ca. drei Meter vom Fahrzeug entfernt befand und dass es zu keinerlei Berührungen kam.
Nach Vorhalt der Sachlage war der 33-Jährige bei einer neuerlichen Vernehmung geständig.
Quelle: ooeNachrichten.at
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