Sonntag, 3. März 2013

routinierter ehrenamtlicher Unfalllenker

Kollision mit Straßenbahn: Fahrer darf vorerst keinen Rettungswagen lenken
LINZ. Nach der Kollision eines Rettungswagens des Roten Kreuzes Samstagabend mit einer vollbesetzten Straßenbahn der Linie 1 geht am Montag die Klärung des Unfallhergangs weiter.

Während die Insassen der Bim weitgehend unverletzt blieben, hat es zwei Sanitäter schwer erwischt. Die 23-jährige Beifahrerin wurde mit schweren Verletzungen, unter anderem am linken Bein, in das UKH eingeliefert. Der 38-jährige Lenker des Rettungswagens musste wegen Serienrippenbrüchen im AKH stationär aufgenommen werden.
Auch ein Wirbel dürfte angeknackst sein, die Gefahr von Lähmungserscheinungen bestünde nicht, so AKH-Sprecherin Astrid Petritz. Die transportierte Patientin, eine 33-jährige Niederösterreicherin, wurde unbestimmten Grades verletzt.

Sie hätte am Samstag wegen einer internen Erkrankung in das Elisabethinen-Spital gebracht werden sollen. Als der aus Traun kommende Rettungswagen mit Blaulicht die A7 verließ und bei der Kreuzung bei Rotlicht in die Wiener Straße einfuhr, kam es zur Kollision. Der Einsatzwagen rammte die Bim im Frontbereich, der Triebwagen entgleiste. „Die enorme Masse der Straßenbahn bewirkte, dass die Bim auch über das zweite Gleis geschoben wurde und schließlich gegen einen Baum prallte“, sagt Alfred Riedl, Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr Linz.
Ob der Lenker des Rettungswagens berechtigt mit Blaulicht gefahren ist, könne man noch nicht beurteilen, so Harald Ehrgang vom Bezirksrettungskommando Linz-Stadt. „Über eine Einsatzfahrt (Fahrt mit Blaulicht, Anm. d. Red) entscheidet nicht der Lenker, sondern bei der Hinfahrt der Leitstellendisponent und bei der Patientenfahrt der Notarzt oder der eingeteilte Sanitäter“, so Ehrgang. Sie müsse im Einsatzprotokoll vermerkt werden. Das Blaulicht ermächtigt den Einsatzlenker zwar, bei Rotlicht in eine Kreuzung einzufahren, „aber er ist persönlich haftbar, was er tut“, so der RK-Mitarbeiter. Bei dem 38-jährigen Unfall-Lenker handelt es sich nach Auskunft des Roten Kreuzes um einen routinierten ehrenamtlichen Mitarbeiter mit einer mehr als zehnjährigen Erfahrung. Er sei psychisch schwer angeschlagen, so Ehrgang. Sein Einsatzführerschein, der ihn zum Lenken eines Rettungswagens berechtigt, sei vorübergehend ruhend gestellt. Erst wenn die Sachverhaltsdarstellung der Polizei vorliegt, würden seitens des Roten Kreuzes weitere Maßnahmen entschieden.


Kurzinterview mit Harald Ehrgang

Rotes Kreuz Linz-Stadt. Der Linzer ist im Bezirksrettungskommando Linz-Stadt tätig und selbst seit 26 Jahren Einsatzlenker – unfallfrei.

1. Was passiert mit dem Lenker des Einsatzfahrzeuges, wird er je wieder fahren?

Zunächst, es handelt sich um einen routinierten Mitarbeiter, der seit mehr als zehn Jahren beim Roten Kreuz tätig ist. Sein Einsatzführerschein ist jetzt ruhend gestellt, er darf also kein Einsatzfahrzeug lenken, bis das polizeiliche Gutachten abgeschlossen ist. Anschließend wird je nach Ausmaß des schuldhaften Verhaltens hausintern entschieden, welche Maßnahmen es geben wird. Bis das geklärt ist, haben wir ihm eine psychologische Nachbetreuung angeboten.

2. Ab wann darf ein ehrenamtlicher RK-Mitarbeiter einen Einsatzwagen lenken?

Voraussetzung ist, dass er zwei Jahre als Sanitäter in einem Einsatzfahrzeug gearbeitet hat. Dann gibt es eine Ersteinschulung auf dem Fahrzeug, um es kennenzulernen, gefolgt von einem theoretischen Ausbildungstag und praktischen Teil. Diese Lehrfahrten in Form von zehn Modulen werden mit einem Trainer absolviert, erst dann darf er zur Prüfung, zum Lenkertest antreten. Dann darf er noch immer nicht auf die Straße, ein Schleuderkurs bzw. Fahrsicherheitstraining in Marchtrenk muss noch absolviert werden, und zum Schluss werden noch Gefahrenzonen und neuralgische Kreuzungen begutachtet.

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