Mittwoch, 21. Dezember 2011

so schauts aus!

Fredy Mayer, Präsident des ÖRK
Das neue Gesetz über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Schlag ins Gesicht der Zivilgesellschaft. Ein Gastkommentar von Präsident Fredy Mayer erschienen in der Tagseszeitung "Die Presse" am 20. Dezember 2011

Seit Jahren wird in Österreich ein Gesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement diskutiert. Jetzt, am Ende des EU-Freiwilligenjahres, liegt eine Regierungsvorlage darüber vor. Im Kern regelt sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Und läutet das Ende der Freiwilligkeit in diesem Land ein.

Das beginnt bei den potentiellen Absolventen des FSJ. Aus Gründen der Berufsorientierung – Menschen sollen in soziale Tätigkeitsfelder schnuppern – richtet sich das Gesetz an Jugendliche ab 17 Jahren ohne Ausbildung bzw. mit abgeschlossener Lehre. Die Berufsorientierung steht bei Pflichtschulabgängern aber schon ab 15 Jahren an. Maturanten oder Erwachsene, die vor einer beruflichen Umorientierung stehen, aber auch Pensionisten, die sich ehrenamtlich betätigen wollen, fallen nicht unter die definierten Teilnehmer. Wenn ein Dekret unter dem Etikett der Freiwilligenförderung so stark als arbeitsmarktpolitische Maßnahme verfasst ist – warum dann nicht gleich richtig, und die Zielgruppe auf andere Altersgruppen erweitern?

Denn die momentane Kernzielgruppe war im Jahr 2010 gerade einmal rund 50.000 Personen stark: 40.000 Jugendliche mit Lehrabschlussprüfung und 10.000 ohne Ausbildung. Bei dieser Gruppe stellt sich aber nicht nur die Frage der geringen Quantität. Rund die Hälfte der 10.000 Jugendlichen ohne Ausbildung „landet in Hilfsarbeiterjobs, die andere Hälfte taucht vollkommen ab“, berichtete am 29. April diese Zeitung. Es stellt sich also auch die Frage nach der Motivation: Wer wird da, wenn überhaupt interessiert, auf Hilfsbedürftige, Alte und Kranke, losgelassen?

Apropos Kranke und Hilfsbedürftige: Ein FSJ ist ausgerechnet im Rettungsdienst und in der Katastrophenhilfe nicht möglich. Dort, wo in Österreich die meisten Freiwilligen tätig sind, und wo weitere benötigt werden. Denn Freiwillige im Geltungsbereich des Gesetzes dürfen aus Gründen der Arbeitsmarktneutralität unter keinen Umständen Tätigkeiten nachgehen, die auch von Dienstnehmern ausgeübt werden könnten. Im Klartext: Sie dürfen nur sinnlose, unnötige Aufgaben ausüben. Das geht nicht nur völlig an der Realität vorbei. Tun sie, was alleine 55.000 Freiwillige im Roten Kreuz heute schon Tag für Tag tun – nämlich nach notwendigerweise solider Aus- und ständiger Fortbildung professionelle Hilfe leisten –, wären ihre Trägerorganisationen permanentem Klagsrisiko ausgesetzt: „Freiwillige“ würden wegen angeblich nicht gegebener Arbeitsmarktneutralität als Dienstnehmer anerkannt werden wollen. Sinnlos ist der Passus des Gesetzes auch aus der Sicht der Berufsorientierung: Wie soll jemand durch Freiwilligenarbeit Kompetenzen erwerben, wenn sie oder er nur Tätigkeiten ausüben darf, nach denen gar kein Bedarf besteht?

Das Gesetz wird als arbeitsmarktpolitisches Instrument nicht funktionieren. Als Maßnahme des Dienstnehmerschutzes läutet es das Ende der Freiwilligkeit ein: Setzt sich die Ansicht durch, dass Freiwillige generell keine bezahlten Mitarbeiter ersetzen dürfen, ist Schluss mit unzähligen Freiwilligentätigkeiten. Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht aller Freiwilligenorganisationen und der Zivilgesellschaft in diesem Land.

Fredy Mayer ist Präsident und oberster Freiwilliger des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK). Mit insgesamt 55.000 ehrenamtlich Tätigen ist das ÖRK die größte humanitäre Freiwilligenorganisation des Landes.