
Ein dickes Paket mit Unterschriftenlisten für Roland Etzlstorfer als neuen Kassenarzt hat der Vizebürgermeister von St. Oswald kürzlich in der Ärztekammer OÖ abgegeben. Beim abgeschlossenen objektiven Verfahren um die Neuvergabe der Kassenstelle ist ein anderer Arzt zum Zug gekommen. "Der Wunsch der St. Oswalder könne aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden", erklären die OÖ Gebietskrankenkasse und die Ärztekammer für OÖ.
Die Vorgeschichte: Zwei Ärzte haben sich für die Stelle des Kassenarztes in der Mühlviertler Gemeinde beworben. Nach dem Vergabeverfahren wurde nicht der dort schon lange ansässige ArztEtzlstorfer erstgereiht, sondern der zweite Bewerber, der derzeit eine Kassenpraxis in Linz betreibt. Die St. Oswalder sind enttäuscht - und protestieren nun mit einer Unterschriftenliste gegen die Entscheidung.
"Die Vergabe von Kassenstellen ist ein streng reglementiertes Verfahren: Die so genannte "Punkteliste', nach der die BewerberInnen gereiht werden, folgt EU- und bundesrechtlichen Vorgaben, denen wir folgen müssen", erklären der OÖ GKK Obmann Felix Hinterwirth und der OÖ Ärztekammerpräsident Peter Niedermoser. Für die Reihung der Bewerber sind die fachliche Eignung, die Berufserfahrung, die Fortbildung sowie persönliche Lebensumstände (Präsenz- bzw. Zivildienst absolviert, Kinder, etc.) ausschlaggebend. Der Wohnort der Bewerber hat auf die Vergabe von Kassenstellen keinen Einfluss.
"Auch wenn das für die St. Oswalder Bevölkerung schwer einzusehen ist: Wir haben die Stelle - wie alle anderen Kassenstellen auch - nach objektiven Kriterien an den bestqualifizierten Bewerber vergeben. Jede andere Vorgehensweise wäre aufgrund der Vorgaben gar nicht möglich und ist wohl auch im Sinne der Patienten nicht wünschenswert", erklärt ÄrztekammerpräsidentNiedermoser. "Niemand kann ernsthaft wollen, dass die Politik Einfluss darauf hat, wer im Ort die Kassenstelle erhält. Die Stellung des Kassenarztes ist eine Vertrauensstellung - insbesondere was die Berufsausübung und das Vertragsverhältnis betrifft. Wir sind froh, dass diese Stellung nach objektiven Richtlinien vergeben wird - das ist auch im Interesse unserer Versicherten!", sagt Hinterwirth.
Der erstgereihte Arzt hat nun einige Fristen zu erfüllen: Bis spätestens 5. Dezember muss er seine Kassenstelle in Linz kündigen und geeignete Ordinationsräume in St. Oswald nachweisen. Die Stelle muss er spätestens am 1. Jänner 2012 antreten. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden, rückt automatisch der Zweitgereihte nach.
Quelle: ooeNachrichten