Donnerstag, 5. August 2010

Reanimationsratgeber

Unsicherheit bei der Durchführung der Herzdruckmasage kann den Reanimationserfolg beeinträchtigen. Daher sei hier eine brennende Frage aufgegriffen. Können Brustimplantate (beim PatientenIn) bei der korrekten Durchführung der Reanimation Schaden nehmen? Wenn ja, sind Schadenersatzansprüche der/des Partners der/des Patientin/en an die Retter zu befürchten? Tragen ImplantatträgerInnen ähnlich wie SchrittmacherträgerInnen, oder DiabetikerInnen einen entsprechenden Ausweis bei sich?

Bei Schockzeichen.de finden sie die Antwort.


Die Brustimplantate befinden sich unterhalb der Brüste und folgen bei der liegenden Patientin ebenfalls der Schwerkraft. Des Weiteren liegt der Druckpunkt zwischen den Brüsten, auf dem Brustbein (Sternum). Daher besteht keine Gefahr die Implantate versehentlich zu beschädigen. Zumal selbst bei direktem Druck auf das Implantat an sich, dieses innerhalb des Gewebes „ausweicht“. Man müsste also massiven Druck auf das Implantatkissen ausüben und dabei verhindern, dass es sich bewegt.
Dann könnte es eventuell sein, dass dem Implantat tatsächlich etwas passiert. Die neueren Implantate sind aber zudem mit eine Kochsalzlösung befüllt, so dass selbst bei einem beschädigtem Implantat keine Gefahr für die Patientin besteht.